BAFA geförderte Unternehmensberatung in Berlin ab 2023

BAFA-Unternehmensberatungsprogramm 2023: Wissen für KMU in Berlin

Nach Ablauf des Unternehmens-Know-how-Förderprogramms 2022 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird es 2023 unter dem neuen Namen “Förderung von Unternehmensberatungen für KMU fortgesetzt. Das KMU-Beratungsprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und zielt darauf ab, ihre Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft zu stärken.

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung für Unternehmensberatungen, die dazu beitragen, das unternehmerische Wissen zu erweitern und zu vertiefen.

Während der Förderperiode 2023 – 2026 können Berliner Unternehmen bis zu 8.750 Euro an Zuschüssen für Unternehmensberatung nutzen. In Brandenburg sind es sogar bis zu 14.000 Euro Zuschuss.

BAFA Beratung in Berlin: Förderungsmodalitäten

Ab dem 1. Januar 2023 gelten folgende Eckpunkte für die neue BAFA-Beratungsförderung:

  • In Berlin beträgt die maximale Förderung pro Beratung 1.750 Euro bei einem Zuschuss von 50% zu den Beratungskosten.
  • In Brandenburg beträgt die maximale Förderung pro Beratung 2.800 Euro bei einem Zuschuss von 80% zu den Beratungskosten.
  • Maximal zwei Beratungen pro Jahr sind möglich.
  • Es sind maximal fünf abgeschlossene Beratungen in den Jahren 2023 bis 2026 möglich.

BAFA Beratung in Berlin: Anforderungen

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine von der BAFA geförderte Unternehmensberatung sind:

  • Konzeptionelle Beratung: Die Analyse der individuellen Unternehmenssituation, die Ermittlung von Schwachstellen und die darauf aufbauende Erarbeitung individueller Handlungsempfehlungen mit detaillierter Umsetzungsanleitung wird gefördert. Die Umsetzung von Maßnahmen oder Handlungsempfehlungen wird nicht gefördert.
  • Individuelle Einzelberatung: Nur individuelle Unternehmensberatung wird gefördert. Seminare, Workshops und Gruppenveranstaltungen sind von der Förderung ausgenommen.
  • Zugelassene Unternehmen: Alle kleinen und mittleren Unternehmen sind zugelassen. Nicht gefördert werden Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern/50 Millionen Euro Jahresumsatz/43 Millionen Euro Bilanzsumme, nicht wirtschaftlich tätige oder gemeinnützige Unternehmen und Vereine, sowie Unternehmen der Unternehmens-, Steuer- und Wirtschaftsberatung und Rechtsanwälte. Ärzte dürfen nur zu Qualitätssicherungssystemen beraten werden.
  • Beratung durch BAFA-Berater: Eine Förderung der Unternehmensberatung ist nur möglich, wenn die Beratung durch einen bei der BAFA registrierten und akkreditierten Berater durchgeführt wird. Jeder BAFA-Berater hat eine individuelle BAFA-ID. Die digitaleheimat GmbH ist ein akkreditiertes Beratungsunternehmen.

BAFA Beratungsantrag in Berlin: Ablauf

Der Ablauf des BAFA-Beratungsantrags gestaltet sich wie folgt:

  1. Nur für junge Unternehmen: Erstgespräch bei der Leitstelle Unternehmen, die vor weniger als einem Jahr gegründet wurden, müssen zunächst ein kostenloses Informationsgespräch bei einer sog. Leitstelle führen. Der Name der Leitstelle, der Name des Antragstellers und das Datum des Informationsgesprächs müssen im Antragsformular angegeben werden. Das Bestätigungsschreiben der Leitstelle muss bei der Abrufung der Fördermittel eingereicht werden.
  2. BAFA-Beratungsantrag stellen: Einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine geplante Beratung wird online über die Antragsplattform der BAFA gestellt und von dort an die ausgewählte sog. Leitstelle geschickt.
  3. Erlaubnis zum Beginn der Beratung erhalten: Die ausgewählte Leitstelle prüft die formalen Förderbedingungen und informiert das Unternehmen schriftlich, dass mit der Beratung begonnen werden kann.
  4. Beauftragung und Durchführung der Beratung: Die Beratung darf erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens beauftragt und begonnen werden.
  5. Antrag auf Zuschuss-Auszahlung: Nach Abschluss der Beratung und Erstellung des Beratungsberichts kann die Zuschuss-Auszahlung beantragt werden.

BAFA Unternehmensberatungsantrag in Berlin: Worauf ist zu achten?

Es gibt einige wichtige Punkte, die während des Antragsprozesses für die BAFA Unternehmensberatung zu berücksichtigen sind:

  1. Erst nach Erhalt der “Erlaubnis zum Beratungsbeginn” darf der BAFA-Berater beauftragt werden

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, ist es unerlässlich, die Beratung erst nach der Ausstellung der “Erlaubnis zum Beratungsbeginn” zu beauftragen. Diese Erlaubnis wird normalerweise ein paar Tage nach der Antragstellung zugestellt. Die Antragstellung kann schnell und unkompliziert über das oben verlinkte einseitige Online-Formular erledigt werden.

  1. BAFA-ID des Beraters

Im Online-BAFA-Antragsformular ist ein spezielles Feld für die BAFA-ID vorgesehen. Berater erhalten diese BAFA-ID von der BAFA im Rahmen ihrer Akkreditierung. Diese ID ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Förderung der Unternehmensberatung. Daher sollte man sich vor der Antragstellung die BAFA-ID des Unternehmensberaters mitteilen lassen und sie im Online-Formular eintragen.

  1. Wie finde ich die richtige Nummer für die Wirtschaftszweigklassifikation?

Sobald Sie im Online-Antragsformular eine Nummer eingeben, werden verschiedene Wirtschaftszweige zur Auswahl angezeigt. Ein hilfreiches PDF-Dokument mit allen Wirtschaftszweigen und ihren zugehörigen Nummern steht Ihnen zur Verfügung. Mit Hilfe der auf Seite 52 aufgeführten Übersicht, können Sie die richtige Nummer für Ihren eigenen Wirtschaftszweig finden und ins Antragsformular eintragen.

  1. Regionale Ansprechpartner für das BAFA Förderprogramm: Wo kann ich diese finden?

Junge Unternehmen, die sich im ersten Jahr nach ihrer Gründung befinden, müssen vor der Antragstellung ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner durchführen. Der Name dieses regionalen Ansprechpartners und das Datum des Informationsgespräches müssen im BAFA Antrag angegeben werden. Eine Liste der regionalen Ansprechpartner samt Telefonnummern finden Sie hier.

  1. Wie finde ich einen BAFA Berater?

Früher konnten BAFA-Berater über ein durchsuchbares Berater-Portal auf der KfW-Website gefunden werden. Dieses Portal ist jedoch derzeit offline. Eine vergleichbare, öffentlich zugängliche Liste ist uns zurzeit nicht bekannt.

  1. Upload von BAFA Unterlagen

Nach Abschluss des Projekts können alle Projektabschlussunterlagen online hochgeladen werden. Als Benutzerkennung kann die Vorgangsnummer des Bescheids (nur die Zahlen ohne den Zusatz “UBF”) verwendet werden, das Passwort ist die Postleitzahl.

Auszahlung des BAFA Beratung Zuschusses in Berlin: Wie erfolgt diese?

  1. Anmeldung im BAFA-Online-Portal

Auf der Website der BAFA zum Thema Unternehmensberatung befindet sich im Reiter Formulare ein Link zum „Online-Portal zum Verwendungsnachweis“. Melden Sie sich dort mit Ihrer Vorgangsnummer (nur die Zahl, nicht „UBF“) und Ihrer Postleitzahl an.

  1. Ausfüllen des Verwendungsnachweises

Wählen Sie dann den Themenbereich „Unternehmensberatung Verwendungsnachweis“ aus und füllen Sie alle Felder aus.

  1. Upload der Unterlagen

Sobald alle Felder des Verwendungsnachweises ausgefüllt wurden, können Sie mit dem Button “Weiter” auf die 2. Seite gehen und dort folgende Unterlagen hochladen: Beratungsbericht (mit Unterschrift auf der letzten Seite) Beratungsrechnung Zahlungsnachweis, aus dem die Bezahlung der Rechnung hervorgeht (Kontoauszug) Bestätigungsschreiben des Regionalpartnergespräches (bei Jungunternehmen) Das ausgefüllte und unterschriebene Formular „EU-KMU- und De-minimis-Erklärung“

  1. Einreichung des Verwendungsnachweises

Nachdem alle Dokumente abgesendet wurden, sollte eine E-Mail mit dem Link zum Verwendungsnachweisformular eintreffen. Dieses Formular ist zu unterschreiben und im BAFA-Upload Bereich hochzuladen.

  1. Auszahlung

Nach der Überprüfung und Genehmigung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.